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Soll ich einen Makler für den Immobilienverkauf engagieren?

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Ein Immobilienverkauf kann viele Gründe haben. Oftmals ist es auch privaten, beruflichen oder finanziellen nötig, die selbst genutzte Immobilie zu verkaufen. Oft sind es aber auch Objekte, die als Kapitalanlage verwendet werden, die verkauft werden sollen. Das Geld wird dann oft in andere Anlageklassen umgeschichtet.
Eigentümer stehen beim Verkauf meist vor der Frage, ob sie den Verkauf selbst managen sollen oder doch lieber einen Makler engagieren sollen.
Ein Makler für den Immobilienverkauf macht prinzipiell immer Sinn, da er nicht nur die nötige Markt- und Branchenkenntnis vorweist, sondern meist auch einen deutlich höheren Verkaufspreis erzielt.
Die Zusammenarbeit mit dem Makler beginnt im Regelfall mit dem Abschluss des Maklervertrages. Hier sollte ein qualifizierter Alleinauftrag an den Makler erteilt werden. Dann wird er all sein Fachwissen und ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen auf den Immobilienverkauf fokussieren.
Vor Beginn des Vermarktungsprozesses wird der Makler die Immobilie zunächst am Markt bewerten. Dazu bedient er sich je nach Art und Situation des Objekts drei gängigen Verfahren: dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren.
Das Vergleichswertverfahren kommt häufig bei Eigentumswohnungen zum Einsatz. Dabei wird die Immobilie mit anderen Immobilien mit ähnlicher Größe, Lage und Ausstattungsmerkmalen verglichen.
Ist die Immobilie dagegen vermietet, kann auch das Ertragswertverfahren eingesetzt werden. Hierbei wird anhand der jährlichen Nettoerträge, die das Objekt abwirft, der Marktwert ermittelt. Dazu werden die Einnahmen mit einem Kaufpreismultiplikator verrechnet. Dieser ist abhängig von Faktoren wie dem Baujahr, der Bausubstanz und der Lage der Immobilie. Zum Einsatz kommt dieses Verfahren gerne bei größeren Renditeobjekten, aber auch bei vermieteten Eigentumswohnungen.
Das Sachwertverfahren kommt dagegen bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz. Dabei wird der Wert der Immobilie über deren Zeitwert und dem aktuellen Grundstückswert ermittelt. Der Grundstückswert errechnet sich dabei aus der Grundstücksfläche und dem geltenden Bodenrichtwert.
Parallel zur Marktwertermittlung wird der Makler für den Immobilienverkauf auch direkt mit der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés beginnen. Dieses sollte neben allen baulichen und technischen Rahmenbedingungen auch viele aussagekräftige Bilder beinhalten.
Je nach Wunsch der Eigentümer wird im Anschluss die weitere Vermarktungsstrategie festgelegt. Soll es sich beispielsweise um einen diskreten Immobilienverkauf handeln, dann wird der Makler das Exposé (meist nur in Kurzform) seinem Netzwerk an ausgewählten Personen zur Verfügung stellen.
Soll der Verkauf dagegen auf konventionelle öffentliche Weise erfolgen, werden auf Basis des Exposés entsprechende Inserate geschaltet.
Im Anschluss geht es für den Makler um die Planung und Durchführung der Besichtigungstermine. Auch hier wird er all seine Erfahrung ausspielen, um am Ende einen angemessenen Kaufpreis verhandeln zu können. Nach erfolgtem Verkauf wird sich der Makler für den Immobilienverkauf zudem um die weitere Abwicklung wie Ausfertigung des Notarvertrages, Vereinbaren eines Notartermins sowie der ordnungsgemäßen Übergabe des Objektes an den neuen Eigentümer kümmern.


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