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Immobilien Vermittlung

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Was ist eine Immobilien Vermittlung?

In Deutschland nutzen viele Menschen die Angebote von professionellen Immobilienvermittlern, um geeignete Objekte zu finden. Dies betrifft die Suche nach Mietwohnungen, Eigentumswohnungen, Mietshäusern, zu kaufenden Häusern und auch Gewerbeflächen oder Baugrundstücken für Eigenheime. Auch ist es vielen Personen, die eine Immobilie suchen, oftmals nicht möglich, sich selber intensiv mit der Suche zu beschäftigen, da sie beispielsweise beruflich stark eingespannt sind oder zum Zeitpunkt der Suche noch in einer anderen Region / in einem anderen Land leben. Neben der Suche nach einer Immobilie über das Internet oder über klassische Inserate in Zeitungen, bietet es sich oftmals an, einen professionellen Vermittlungsservice zu beauftragen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Immobilienmakler. Maklerbüros sind in ganz Deutschland, sowohl in kleinen, als auch in großen Städten ansässig. Kontaktdaten von Immobilienmaklern können bequem im Internet ausfindig gemacht werden. Oftmals bietet es sich, gerade bei der Online-Suche nach einem Immobilienmakler, an, Bewertungen durch Kunden über den Makler zu lesen und sich somit von der Zuverlässigkeit zu überzeugen. In den letzten Jahren ist die Zahl professioneller Vermittlungsbüros stark angestiegen, so dass potenzielle Kunden in Ruhe Angebote miteinander vergleichen können, bevor sie sich für eine verbindliche Beauftragung entscheiden.  

Maklerprovision 

Die Beauftragung eines Immobilienmaklers spart Kunden Zeit und sie müssen sich nicht mit bürokratischen Vorgaben beschäftigen. Der Vermittlungsservice unterbreitet Kunden nach der Beauftragung ein oder mehrere Angebote, die zu den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden passen. Viele Immobiliensuchende- und -bietende sind sich unsicher, wer für die Maklerprovision aufkommen muss. Dabei gibt es feste Regeln, wie es sich mit der Maklerprovision verhält.   

Maklerprovision bei Mietwohnungen   

Im Jahr 2015 wurde per Gesetz das sogenannte „Bestellerprinzip" eingeführt. Gemäß dieser Regelung muss immer die Partei für die Maklergebühr aufkommen, die den Makler beauftragt hat. Ausdrücklich dürfen die Maklergebühren nicht im Nachhinein wieder auf den Mieter umgelegt werden (zum Beispiel durch unverhältnismäßige Mieterhöhungen). Zuwiderhandlungen können durch den Mieter zur Anzeige gebracht werden.   

Maklerprovision bei Käufen und bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien 

Bei Immobilienverkäufen / Immobilienkäufen und bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien gilt das sogenannte „Bestellerprinzip" nicht. Vielmehr werden vorab Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Auftraggeber geschlossen, die genau bestimmen, wie hoch die Provision ausfallen wird und wer für diese aufkommen muss. Die Verteilung der Provision ist dabei von Bundesland zu Bundesland verschieden: So wird in manchen Ländern die Provision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geteilt, in anderen Bundesländern muss hingegen der Käufer allein die Maklerkosten tragen.   

Fälligkeit der Provision  

Die Maklerprovision im Rahmen der Immobilien Vermittlung, zum Beispiel bei Gerdi Zwingel Immobilien, ist generell stets erst nach dem Abschluss eines Vertrags zur Vermietung oder zum Verkauf fällig. Dies halten viele Immobilienmakler bereits in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen so fest. In der Praxis wird in der Regel ein Zahlungsziel von 7 – 14 Tagen nach Unterzeichnung der Verträge gewährt. Mit Verkäufern werden oftmals Sondervereinbarungen getroffen, die besagen, dass die Provision erst bezahlt werden muss, wenn der Käufer der Immobilie den Kaufpreis gezahlt hat. Sowohl die Immobilienvermittler, als auch ihre Kunden bestehen in der Regel darauf, dass Sondervereinbarungen vorab schriftlich festgehalten werden.


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